Allgemeine Geschäftsbedingungen der WIMMO Ltd. - WIMMO classic
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§1 Unseren Angeboten liegen die uns vom Auftraggeber (Verkäufer, Vermieter, Verpächter) erteilten Auskünfte zugrunde. Der Auftraggeber verpflichtet sich uns alle vorhandenen oder alle neu hinzukommenden Fakten unverzüglich mitzuteilen. Zu Nachforschungen sind wir nicht verpflichtet. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, sind freibleibend und unverbindlich. Bei den Angeboten handelt es sich um Vorabinformationen. Als Rechtsgrundlage gilt allein der Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag). Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.
§2 Unsere Angebote und sonstige Materialien (Informationen, Unterlagen, Exposés) sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Gibt der Angebotsempfänger unser Angebot/Exposé oder andere aus unserem Hause stammende Informationen und Unterlagen an Dritte weiter und schließt der Dritte auf Grund dessen einen Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag) ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verp flichtet sich der Angebotsempfänger zur Provisionszahlung auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe bleibt hiervon unberührt.
§3 Ist dem Angebotsempfänger ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich in schriftlicher Form unter Nennung der Quelle mitzuteilen.
§4 Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald ein Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag) für das von uns benannte Objekt zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt. Wird ein anderer als der angebotene Hauptvertrag abgeschlossen oder kommt dieser für ein anderes Objekt des Vertragspartners zustande, so bleibt unser Provisionsanspruch bestehen. Für Geschäfte die wirtschaftlich identisch oder in ihrem wirtschaftlichen Erfolg unwesentlich vom Angebot abweichen oder für ein anderes Geschäft als das ursprünglich im Angebot vorgesehene (Miete statt Kauf, Erbbaurecht statt Kauf), gilt dies entsprechend. Wenn der Hauptvertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittrechts von einer Vertragspartei ausgeübt wird, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen. Übt der Angebotsempfänger (unser Kunde) ein Anfechtungsrecht aus, dem nicht eine arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei zugrunde liegt, so tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden. Eine nachträgliche Unwirksamkeit des Hauptvertrags, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt, berührt unseren Provisionsanspruch nicht.
§5 Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss eines Hauptvertrags (notarieller Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag) fällig. Mehrere Kunden (Käufer/Mieter) haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden bei Verbrauchern im Sinne des §13 BGB Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und bei Unternehmern im Sinne des §14 BGB Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig.
§6 Für den Auftraggeber (Verkäufer, Vermieter, Verpächter) ist unsere Leistung kostenlos, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Nachstehende Provisionssätze gelten zwischen dem Kunden (Käufer, Mieter, Pächter) und uns als vereinbart.
a. Bei Wohnraummietverträgen beträgt die Provision zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist vom Mieter zu entrichten. Mietfreie Zeiten oder Zeiten verminderter Mieten bleiben unberücksichtigt. Bei Gewerbemietverträgen beträgt die Provision drei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist vom Mieter zu entrichten. Mietfreie Zeiten oder Zeiten verminderter Mieten bleiben unberücksichtigt.
b. Bei Pachtverträgen beträgt die Provision drei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist vom Pächter zu entrichten. Mietfreie Zeiten oder Zeiten verminderter Mieten bleiben unberücksichtigt.
c. Bei Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie von Teileigentum sind vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis vom Käufer bis zu einem Kaufpreis von 50.000 € sechs Prozent zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bis zu einem Kaufpreis von 100.000 € fünf Prozent zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab einem Kaufpreis über 100.000 € drei Prozent zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.
§7 Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag) tätig zu werden.
§8 Alle von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen durch Dritte, insbesondere auf denen des Auftraggebers (Verkäufer, Vermieter, Verpächter). Für unrichtige oder unvollständige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Die Haftung für fahrlässiges Verhalten unsererseits, unseres gesetzliche Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen ist bei Vertragsbruch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben.
§9 Mündliche Nebenabreden wie Ergänzungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§10 Alle Kundendaten werden bei uns gespeichert, dienen ausschließlich unserer Nutzung und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Alle über den Kunden gespeicherten Daten können von ihm bei uns unentgeltlich angefordert werden.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.
§12 Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. |
Stand: 01.11.2009 |
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